Was ist ein P-Konto? – Schutz vor Kontopfändung
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dein Guthaben vor Kontopfändungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag. Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen.
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Das P-Konto schützt – aber löst keine Überschuldung
Ein Pfändungsschutzkonto sichert zwar Ihr Existenzminimum, löst jedoch nicht das Problem der Überschuldung. Es schützt lediglich einen bestimmten Betrag vor Zugriffen der Gläubiger.
Langfristige Lösungen:
- Beratung durch eine wirtschaftliche Schuldnerberatung
- Erstellung eines Haushalts- oder Finanzplans
- Maßnahmen zur Reduzierung laufender Ausgaben
So richtest du ein P-Konto ein
1. Voraussetzungen für die Einrichtung
Bevor du ein Pfändungsschutzkonto eröffnen kannst, benötigst du ein bestehendes Girokonto bei einer Bank. Falls du noch keines hast, solltest du zuerst ein reguläres Girokonto eröffnen.
Dazu benötigst du deinen Personal- oder Reiseausweis und je nach Bank einen Gehaltsnachweis bzw. Meldenachweis. Sobald du dich legitimiert hast, online oder in einer Filiale, erhältst du einige Tage später deine Unterlagen per Post.
2. Umwandlung in ein P-Konto beantragen
- Kontaktaufnahme mit der Bank: Informiere deine Bank darüber, dass du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchtest. Das geht persönlich, telefonisch oder schriftlich.
- Antrag stellen: Fülle das von der Bank bereitgestellte Formular für die Umwandlung aus.
- Nachweise vorlegen: In der Regel genügt dein Personalausweis oder Reisepass. Die Bank kann zusätzliche Unterlagen verlangen, falls notwendig.
3. Bestätigung der Umwandlung
Nach Einreichung deines Antrags wird die Bank dein Konto innerhalb weniger Tage in ein P-Konto umwandeln. Du erhältst eine schriftliche Bestätigung inklusive der Information über deinen Pfändungsfreibetrag.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto?
Je nach persönlichen Umständen gibt es unterschiedliche Freibeträge, die vor einer Kontopfändung geschützt sind. Der pfändungsfreie Grundfreibetrag für die aktuelle Periode (1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025) liegt bei 1491,75 EUR. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag:
- 1 Unterhaltsberechtigte Person: 2.061,43 EUR
- 2 Personen: 2.374,21 EUR
- 3 Personen: 2.686,99 EUR
- 4 Personen: 2.999,77 EUR
- 5 Personen: 3.212,55 EUR
Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflichten
Wenn du Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern hast, benötigst du eine Bescheinigung (Urkunde). Diese erhältst du nicht direkt bei der Bank oder Sparkasse, sondern bei einer zuständigen Behörde oder einer Schuldnerberatung.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern hat ab Juli 2024 einen geschützten Betrag von 2.374,21 EUR. Liegen ihre monatlichen Geldeingänge darunter, darf kein Gläubiger auf das Konto zugreifen – selbst wenn eine Pfändung vorliegt.
Wichtige Hinweise zum Pfändungsschutzkonto
- Wenn du bereits ein P-Konto besitzt, prüfe regelmäßig, ob dein Freibetrag angepasst wurde, z.B. bei Heirat oder Familienzuwachs.
- Bei einer Kontopfändung solltest du spätestens innerhalb von 14 Tagen ein P-Konto einrichten, um dein Guthaben zu schützen.
- Nur das erste Konto kann als P-Konto geführt werden. Wer mehrere Konten umwandelt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Banken melden P-Konten an eine zentrale Stelle, um Missbrauch zu vermeiden.
Häufige Irrtümer rund ums Pfändungsschutzkonto
- "Ein P-Konto verschlechtert meine Bonität" - Nein, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto hat keine direkten Auswirkungen auf den Schufa-Score.
- "Ich darf dann keine Überweisungen mehr tätigen" - Falsch, es ist ein ganz normales Girokonto mit Pfändungsschutz, das ist alles.
- "Ich brauche ein neues Konto" - Nein, man wandelt nur das bestehende Konto in ein P-Konto um.
Fazit: Ein Pfändungsschutzkonto ist der effektivste Weg, um dein Guthaben bei einer Kontopfändung zu sichern. Das P-Konto löst jedoch nicht deine Überschuldung. Achte darauf, rechtzeitig alle erforderlichen Schritte zu unternehmen und deinen Freibetrag regelmäßig zu prüfen oder deine finanzielle Situation zu verbessern. Es kann immer nur ein Konto in ein P-Konto umgewandelt werden. Auf die Bonität hat das P-Konto keinen Einfluss. Die hängt allein von der Anzahl der Gläubiger und Verbindlichkeiten usw. ab.
Quellen: