Ursachenbekämpfung

Privatinsolvenz Dauer – Jetzt nur noch 3 Jahre!

Insolvenzverfahren: Schnell schuldenfrei in nur 3 Jahren

Seit dem 30.12.2020 gilt das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“. Dank dieser Gesetzesänderung beträgt die Dauer der Privatinsolvenz in Deutschland nur noch maximal 3 Jahre! Diese Neuerung betrifft sowohl die Regelinsolvenz als auch die Verbraucherinsolvenz.


Verkürzte Insolvenz – Das müssen Sie wissen

Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – Schuldner müssen also nicht mehr 35 % ihrer Schulden begleichen, um von den restlichen Verbindlichkeiten befreit zu werden. Ebenso ist es nicht erforderlich, die gesamten Verfahrenskosten innerhalb dieser drei Jahre zu zahlen.

Sind alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, erlässt das Gericht die verbleibenden Schulden. Dies bedeutet für viele Betroffene eine große finanzielle Erleichterung und einen schnelleren Neuanfang.


Gilt die neue Insolvenzregelung dauerhaft?

Die Gesetzesänderung basiert auf einer EU-Richtlinie und betrifft alle Anträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Allerdings könnte diese Regelung am 30.06.2024 auslaufen – daher sollten Betroffene sich frühzeitig informieren.


Vorteile der Privatinsolvenz auf einen Blick

Schuldenfrei in nur 3 Jahren – ohne Privatinsolvenz könnten Gläubiger bis zu 30 Jahre pfänden.
Keine Besuche vom Gerichtsvollzieher – das Vermögen wird von einem Treuhänder verwaltet. ✔ Wegfall von Konto- und Lohnpfändungen – mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Pfändungen nicht mehr möglich.
Gesicherte Existenz – Seit dem 1. Juli 2023 liegt der unpfändbare Betrag bei 1.491,75 EUR pro Monat (ohne Unterhaltsverpflichtungen). Falls Unterhaltspflichten bestehen, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze entsprechend.

Weitere Informationen zur Privatinsolvenz:

🔹 Was ist eine Privatinsolvenz? Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel.


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich als allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.

Nutzen Sie die Chance auf einen finanziellen Neuanfang – informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten der Privatinsolvenz!


Quellen:

Amtsblatt der Europäischen Union
Bundesministerium der Justiz