Insolvenz erklärt: Ursachen, Folgen und Lösungen
Privatinsolvenz vs. Regelinsolvenz
Die Thematik "Insolvenz" ist aufgrund der komplexen gesetzlichen Regelungen schwer zu durchdringen. Besonders die unterschiedlichen Verfahren und Vorschriften erfordern eine detaillierte Betrachtung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Ursachen, den Ablauf und die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient rein informativen Zwecken und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine offizielle Schuldnerberatung.
Was bedeutet Insolvenz?
Die Insolvenz beschreibt die Situation eines Schuldners, der seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Laut § 17 InsO liegt eine Insolvenz vor, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) besteht.
Es gibt zwei zentrale Insolvenzverfahren:
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Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz): Für private Personen oder ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern.
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Regelinsolvenz: Für Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 19 Gläubigern oder offenen Sozialversicherungsbeiträgen.
Woran erkennt man eine drohende Insolvenz?
Ein Unternehmen oder eine Privatperson ist insolvent, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und die laufenden Rechnungen nicht mehr gezahlt werden können.
Die gesetzlichen Insolvenzgründe sind:
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Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
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Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
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Überschuldung (§ 19 InsO) (betrifft vor allem Unternehmen)
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Vor einem offiziellen Insolvenzverfahren sollte eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden. Dazu gehören Ratenzahlungen, Stundungen oder Schuldenschnitte.
2. Gerichtliches Insolvenzverfahren
Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Eröffnung erfolgt, wenn genügend Insolvenzmasse vorhanden ist oder eine Stundung der Verfahrenskosten gewährt wird.
3. Wohlverhaltensphase & Restschuldbefreiung
Privatpersonen durchlaufen eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren (seit 01.10.2020). Nach erfolgreicher Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Restschuldbefreiung, wodurch alle vor der Insolvenz entstandenen Schulden erlassen werden.
Wie kann eine Insolvenz verhindert werden?
Um eine Insolvenz zu vermeiden, sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden:
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Schuldenanalyse: Erstellen Sie eine Liste aller Gläubiger und offenen Forderungen.
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Verhandlungen: Setzen Sie sich mit Gläubigern in Verbindung und vereinbaren Sie Ratenzahlungen oder Stundungen.
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Dritte einbeziehen: Eine Bürgschaft eines Verwandten oder Bekannten kann helfen.
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Professionelle Hilfe: Eine Schuldnerberatung kann individuelle Lösungen bieten.
Privatinsolvenz vs. Regelinsolvenz
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
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Für Privatpersonen oder ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern.
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Wohlverhaltensphase von 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung.
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Pflicht zur angemessenen Erwerbstätigkeit.
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Insolvenzverwalter verteilt pfändbares Einkommen an die Gläubiger.
Regelinsolvenz
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Für Selbstständige, Unternehmen und ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern.
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Eröffnung durch Antrag beim Amtsgericht.
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Pflicht zur Offenlegung aller finanziellen Verhältnisse.
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Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um eine Insolvenz abzuwenden.
Fazit
Die Insolvenz ist ein komplexes Verfahren, das jedoch Schuldnern eine zweite Chance bietet.
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Privatpersonen können durch die Privatinsolvenz nach 3 Jahren schuldenfrei sein.
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Unternehmen und Selbstständige sollten frühzeitig handeln, um eine Insolvenz zu vermeiden.
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Eine rechtzeitige Schuldenregulierung kann helfen, eine Insolvenz zu verhindern.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine professionelle Schuldnerberatung oder einen Anwalt.
Quellen: