Privatinsolvenz: Ablauf und wichtige Informationen zur Verbraucherinsolvenz
Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenz bekannt, ist ein gesetzliches Verfahren, das verschuldeten Personen die Möglichkeit bietet, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien. Dabei wird ein Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und des Schuldners geschaffen.
Einkommen ist keine Voraussetzung für eine Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz kann auch ohne eigenes Einkommen beantragt werden. Entscheidend ist, dass zuvor ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen wurde. Sollte dieser scheitern, ist eine Bescheinigung über das Scheitern erforderlich, um das Verbraucherinsolvenzverfahren offiziell zu starten (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Ablauf der Privatinsolvenz: Drei wichtige Schritte
Das Verfahren zur Restschuldbefreiung durchläuft drei zentrale Stufen:
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Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Hier wird versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, um eine gerichtliche Insolvenz zu vermeiden.
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Gerichtliches Insolvenzverfahren: Falls eine Einigung scheitert, wird das Verfahren vor Gericht eingeleitet und ein Insolvenzverwalter bestimmt.
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Restschuldbefreiungsverfahren: Nach einer Wohlverhaltensphase von 36 Monaten erfolgt in der Regel die Schuldenbefreiung.
Stufe 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor das gerichtliche Verfahren beginnt, muss der Schuldner alle relevanten Informationen zu seinen Verbindlichkeiten zusammenstellen. Dazu gehören unter anderem:
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Vollständige Gläubigerliste
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Forderungsübersicht nach § 34 BDSG
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Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
Ein erfolgreicher Vergleich kann die Insolvenz verhindern. Sollte jedoch nur ein Gläubiger nicht zustimmen, gilt der Einigungsversuch als gescheitert.
Stufe 2: Gerichtliches Insolvenzverfahren
Der Schuldner kann bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen. Das Gericht prüft den Antrag und ordnet Sicherungsmaßnahmen an, um eine gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen.
Ein Insolvenzverwalter wird ernannt und kümmert sich um die Verwertung des Vermögens sowie die Verteilung der Erlöse an die Gläubiger (§ 35 InsO). Für den Schuldner bedeutet dies:
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Keine weiteren Zwangsvollstreckungen
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Offenlegung aller Vermögenswerte
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Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag möglich (§ 4a InsO)
Stufe 3: Restschuldbefreiungsverfahren
Mit dem Beschluss zur Restschuldbefreiung beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit:
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Werden pfändbare Einkommensteile an den Insolvenzverwalter abgetreten
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Darf der Schuldner neue Werte, wie z. B. Auto oder Mobiliar, behalten
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Werden Gläubiger am Ende des Verfahrens ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen können
Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter anderem Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen oder Geldstrafen.
Fazit: Privatinsolvenz als Weg aus der Schuldenfalle
Die Verbraucherinsolvenz bietet eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Da sie jedoch weitreichende Folgen hat, sollte sie wohlüberlegt sein. Eine professionelle Schuldnerberatung kann helfen, alle Optionen abzuwägen.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Quellen: