Neue Pfändungsfreigrenzen in Deutschland 2024

Finanzplanung

Seit dem 1. Juli 2024 gelten in Deutschland neue Pfändungsgrenzen.

Die wichtigsten Änderungen:

Erhöhung des Grundfreibetrags: Der unpfändbare Grundbetrag für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt nun bei 1.491,75 Euro pro Monat.

Anpassung der Pfändungsfreigrenzen: Die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsberechtigte wurden ebenfalls erhöht. Je mehr Unterhaltsberechtigte es gibt, desto höher ist die unpfändbare Summe.

Erhöhung der Freibeträge für Mehrverdienst: Auch die Freibeträge für zusätzliches Einkommen wurden angehoben. Das bedeutet, dass Personen, die neben ihrem regulären Arbeitseinkommen weitere Einkünfte erzielen (z. B. aus Nebentätigkeiten), etwas mehr behalten dürfen, bevor ihr Einkommen gepfändet wird. 🌟

Wo finde ich die neuen Pfändungstabellen?

Quellen für die neuen Pfändungstabellen 2024/2025:

Offizielle Quellen:

Bundesgesetzblatt: Die Pfändungstabellen werden jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die aktuelle Fassung für 2024/2025 finden Sie hier: https://www.recht.bund.de/de/bundesgesetzblatt/bgbl-1/bgbl-1_node.html?cms_gtp=58342_Dokumente%253D17&cms_cl2Categories_year=2024&cms_gts=58342_Dokumente%253DdateOfIssue_dt%252Basc

Bundesministerium der Justiz: Das Bundesministerium der Justiz stellt die Pfändungstabellen auf seiner Website in verschiedenen Formaten (PDF, Excel) zur Verfügung: https://www.bmj.de/

Weitere Quellen:

Pfändungsrechner: Mit Hilfe eines Pfändungsrechners können Sie berechnen, wie viel von Ihrem Nettoeinkommen im Falle einer Pfändung gepfändet werden kann. https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfaendungsrechner-2024/

Informationen zum Thema Pfändung: Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Website umfassende Informationen zum Thema Pfändung, einschließlich der aktuellen Pfändungstabellen und Erläuterungen zu den einzelnen Pfändungsfreibeträgen. https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen.html

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass die obigen Angaben nur allgemeine Informationen darstellen und im Einzelfall Abweichungen möglich sein können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle wenden.